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Frauenhaus im Landkreis Heilbronn

    Symbolische Darstellung eines Frauenhauses mit geschütztem Eingang, Zaun und Spielplatz

    Frauenhaus im Landkreis Heilbronn – seit 2024 warten wir auf vollständige Antworten

    Der Schutz von Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, steht für uns an erster Stelle. Wir brauchen Frauenhäuser und ausreichend Schutzplätze. Gerade deshalb wollen wir als Kreisräte genau wissen, wie groß der tatsächliche Bedarf ist, wo Kapazitäten fehlen und wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden.

    Bereits am 12. Dezember 2024 haben wir der Landkreisverwaltung deshalb einen umfangreichen Fragenkatalog zur Situation der Frauenhäuser und Schutzplätze vorgelegt. Eine erste Antwort erhielten wir am 31. Januar 2025. Allerdings blieben dabei verschiedene Fragen offen beziehungsweise wurden unter Hinweis auf eine nicht vorhandene oder nicht auswertbare Datenlage nicht beantwortet. Deshalb fragten wir bereits am 10. März 2025 erneut nach. Eine weitere Antwort der Verwaltung folgte am 25. März 2025. Damit war die Angelegenheit für uns zunächst nicht zufriedenstellend geklärt, aber wir mussten davon ausgehen, dass bestimmte von uns gewünschte Informationen tatsächlich nicht oder nicht in auswertbarer Form zur Verfügung standen.

    Dann tauchten doch Zahlen auf

    Später wurde im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Frauenhauses im Landkreis die Vorlage 23/2026 vorgelegt. Und plötzlich enthielten die Unterlagen konkrete Belegungsdaten der Frauenhäuser in der Stadt Heilbronn für die Jahre 2020 bis 2025.

    Das machte uns stutzig. Denn bei unseren vorherigen Anfragen war gerade die fehlende beziehungsweise nicht auswertbare Datenlage ein Grund dafür gewesen, dass verschiedene Fragen nicht beantwortet werden konnten.  Die nun vorgelegten Zahlen entsprachen zwar nicht vollständig der detaillierten Aufschlüsselung, die wir ursprünglich gefordert hatten. Aber eines war damit klar: Es waren Daten vorhanden. Deshalb fragten wir erneut und diesmal noch konkreter nach. Wir wollten nicht nur die weiterhin offenen Fragen beantwortet haben, sondern auch wissen, weshalb entsprechende Informationen bei unseren früheren Anfragen nicht zur Verfügung standen. Die darauf folgenden Antworten haben uns teilweise schockiert.Einige Antworten waren ausgesprochen knapp. Unterschiedliche Fragen wurden teilweise mit nahezu identischen Antworten abgehandelt. Andere Punkte blieben aus unserer Sicht weiterhin offen oder wurden nicht in der von uns erbetenen Genauigkeit beantwortet. Dabei erhielten wir inzwischen durchaus bemerkenswerte Informationen. So teilte das Frauenhaus der Mitternachtsmission auf Nachfrage der Verwaltung mit, dass allein im Jahr 2025 neun Frauen aus dem Landkreis wegen Überbelegung nicht aufgenommen werden konnten. Gleichzeitig erklärte die Verwaltung zur geplanten Größe eines neuen Frauenhauses mit sechs bis acht Belegeinheiten, dass diese Zahl auf der Hälfte der derzeit in den Heilbronner Frauenhäusern verfügbaren Kapazitäten basiert. Ob diese Kapazität tatsächlich dem Bedarf entspricht, könne nicht gewährleistet werden. Genau solche Antworten zeigen doch, warum unsere Fragen notwendig sind.

    Nochmals nachgefragt – bis heute keine vollständige Antwort

    Wir haben deshalb die weiterhin offenen Punkte nochmals genau definiert und ausdrücklich um eine nachvollziehbare Erklärung gebeten, warum bestimmte Daten bei unseren ursprünglichen Anfragen nicht genannt beziehungsweise nicht entsprechend ausgewertet werden konnten. Diese Fragen sind bis heute nicht vollständig beantwortet. Zwischenzeitlich wurde versucht, die Angelegenheit durch ein Telefonat auf Fraktionsebene als erledigt zu betrachten. Ein solcher Winkelzug kann aus meiner Sicht jedoch keine Antwort auf konkrete Fragen eines Kreisrates ersetzen. Ich selbst habe meine Anfrage zu keinem Zeitpunkt zurückgezogen und auch niemals auf die Beantwortung meiner Fragen verzichtet. Das habe ich gegenüber der Landkreisverwaltung inzwischen nochmals ausdrücklich klargestellt. Sollte es sich lediglich um eine formale Frage handeln, habe ich angeboten, sämtliche noch offenen Punkte nochmals ausdrücklich als einzelner Kreisrat gemäß § 19 Abs. 4 der Landkreisordnung Baden-Württemberg einzureichen. Dort ist das Fragerecht des einzelnen Kreisrates klar geregelt: Anfragen sind „binnen angemessener Frist zu beantworten“. Unsere erste Anfrage stammt vom 12. Dezember 2024. Seitdem haben wir mehrfach nachgefragt und unsere Fragen immer weiter konkretisiert. Trotzdem sind bis heute Punkte aus diesem gesamten Vorgang nicht abschließend geklärt. Nach inzwischen fast 21 Monaten fällt es mir schwer, darin noch eine Beantwortung „binnen angemessener Frist“ zu erkennen.

    Wir wollen Frauen schützen – dafür brauchen wir Transparenz

    Warum bleiben wir bei diesem Thema so hartnäckig? Weil es um den Schutz von Frauen geht.

    Wir brauchen Frauenhäuser. Wer von Gewalt bedroht oder betroffen ist, muss einen sicheren Ort und die notwendige Unterstützung finden können. Aber wenn wir als Kreisräte über zusätzliche Kapazitäten, neue Einrichtungen und erhebliche öffentliche Mittel entscheiden sollen, müssen wir auch die tatsächliche Situation kennen. Wie viele Frauen benötigen Schutz? Wie viele können wegen fehlender Kapazitäten nicht aufgenommen werden? Was geschieht mit diesen Frauen? Wie entwickelt sich der Bedarf? Und auf welcher Grundlage wird entschieden, wie viele zusätzliche Plätze tatsächlich benötigt werden?

    Wir möchten Frauen schützen. Das geht aber nur verantwortungsvoll, wenn die Zahlen offen auf dem Tisch liegen.

    Wenn notwendige Informationen fehlen und konkrete Fragen über einen derart langen Zeitraum nicht vollständig beantwortet werden, kann auch der Verdacht entstehen, dass öffentliche Mittel möglicherweise in Strukturen oder Maßnahmen fließen, deren unmittelbarer Zusammenhang mit dem eigentlichen Betrieb und Auftrag eines Frauenhauses für uns nicht ausreichend nachvollziehbar ist. Gerade diesen Verdacht kann man am einfachsten ausräumen: durch vollständige Zahlen und Transparenz.

    Es geht uns nicht darum, notwendige Hilfen infrage zu stellen. Im Gegenteil. Wir wollen sicherstellen, dass vorhandene und zusätzliche Mittel dort ankommen, wo sie tatsächlich gebraucht werden:

    Beim Schutz und bei der Unterstützung von Frauen, die Hilfe benötigen.

    Deshalb werde ich auch weiterhin auf einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen bestehen.