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📰 Wenn aus Journalismus Gesinnung wird – und der Verfassungsschutz mitspielt

    Satirische Darstellung eines brennenden Verfassungsschutzberichts, der von festlich gekleideten Personen gefeiert wird – Symbolbild für den politischen Umgang mit dem AfD-Gutachten.

    Man muss kein AfD-Fan sein, um festzustellen: Die Debatte um das sogenannte „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD entgleist gerade völlig – und die Heilbronner Stimme liefert das beste Beispiel dafür.

    In ihrer aktuellen Ausgabe wird das Wort „Regime“ skandalisiert. Der Landtagsabgeordnete Rainer Podeswa hatte die Bundesregierung 2022 in einem Facebook-Post als „Regime“ bezeichnet. Laut Verfassungsschutz sei das ein Zeichen von „Verächtlichmachung“ und Gleichsetzung mit Autokratien.

    Stopp. Was sagt der DUDEN?

    Regime = einem bestimmten politischen System entsprechende, von ihm geprägte Regierung, Regierungsform
    Gebrauch: meist abwertend

    Das Wort ist also abwertend – aber das ist Politik nun mal. Regierungskritik darf scharf sein. Wer „Ampelversagen“ oder „Merkeldämmerung“ sagt, meint das auch nicht liebevoll.
    Das Wort „Regime“ ist nicht verboten, nicht rechtsextrem, nicht strafbar – und war es nie. Es ist ein zugespitzter Begriff für eine Regierung, die man für autoritär, inkompetent oder gefährlich hält. Punkt. Ende. Aus.

    Wenn Kritik an der Regierung schon ausreicht, um in einem 1100-Seiten-Gutachten als „rechtsextremistisch“ zu gelten – dann lebt nicht mehr der Bürger im Rechtsstaat, sondern die Regierung im Sakralstaat.

    📌 Noch besser wird’s bei Marc Jongen:
    Er wird zitiert mit der Aussage, es gebe „einen zunehmenden Rassismus gegen Weiße in der politisch-medialen Klasse Deutschlands“. Das wird als „neurechte Erzählung“ abgetan, „die auf einer vermeintlichen Diskriminierung fußt, die es in der Realität nicht gibt“.

    Ach ja? Und was ist dann mit Stellenanzeigen wie „Bewerbungen von Weißen unerwünscht“ (2024, Berliner Projektförderung)? Was ist mit Diskussionen, in denen Weiße per se als „strukturell privilegiert“ und damit automatisch als Täter gelten?
    Wenn jemand sagt: „Ich mag keine Deutschen“ – ist das dann kein Rassismus, weil es von der richtigen Seite kommt?

    Zu behaupten, es gebe keinen Rassismus gegen Weiße, ist selbst eine rassistische Position – weil sie suggeriert, bestimmte Gruppen könnten gar keine Opfer sein, egal was passiert.

    💬 Und wieder mal: der liebe Herr Höcke.
    Warum zitiert man in einem Artikel über regionale AfD-Politiker reflexhaft Björn Höcke – der mit Baden-Württemberg exakt nichts zu tun hat?
    Weil man damit alles, was im Artikel folgt, schon vorher als „böse“ geframet hat. Wer braucht noch Argumente, wenn man das Feindbild gleich im ersten Absatz geliefert bekommt?


    🎯 Mein Fazit:
    Wenn Worte wie Regime, wenn Kritik an Regierungspolitik, wenn der Hinweis auf Doppelmoral bei Rassismus schon reichen, um als „verfassungsfeindlich“ zu gelten – dann ist es nicht mehr weit bis zur Gesinnungspolizei.
    Und wenn eine Zeitung das kritiklos nachplappert, hat sie ihren Job als vierte Gewalt im Staat längst aufgegeben.

    Vielleicht sollte sich der Verfassungsschutz mal mit dem Zustand der Medien beschäftigen. Oder mit der Frage, ob die Demokratie nicht gerade dort erodiert, wo man glaubt, sie mit Zensur schützen zu müssen.

    Der Verfassungsschutz ist – wie auch die Staatsanwaltschaften in Deutschland – weisungsgebunden. Er ermittelt also nicht unabhängig, sondern folgt politischen Vorgaben, insbesondere aus dem Bundesinnenministerium.

    Diese Struktur ist in anderen westlichen Demokratien weitgehend unbekannt. In den USA oder Großbritannien wäre eine derart enge Verzahnung zwischen Regierung und Ermittlungsbehörden kaum denkbar.

    Kritiker sehen daher im Verfassungsschutz zunehmend ein politisches Instrument, das abweichende Meinungen nicht als demokratische Opposition, sondern als „Extremismus“ einstuft – abhängig davon, wer gerade regiert. Das wirft eine einfache, aber unbequeme Frage auf: Wer schützt uns eigentlich vor dem Verfassungsschutz?