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Vergewaltiger will zurück nach Deutschland – und bekommt eine Bühne

    Zerbrochene Waage der Gerechtigkeit vor dem Brandenburger Tor, symbolisiert die Schieflage im deutschen Rechtssystem

    Vergewaltiger will zurück nach Deutschland – und bekommt eine Bühne

    Ein verurteilter Sexualstraftäter, der abgeschoben wurde, klagt auf Rückkehr – mit Hilfe seines Anwalts und unter Berufung auf seine „Familienrechte“. Diese Meldung ist kein schlechter Scherz, sondern Realität. In einem Land, in dem Strafen für Vergewaltigung ohnehin oft milde ausfallen, wirkt dieser Fall wie eine juristische Farce.

    Was sagt das über unser Rechtssystem aus? Offenbar kann man eine schwere Straftat begehen, seine Strafe absitzen, abgeschoben werden – und dann trotzdem auf Rückkehr klagen. Dass so etwas möglich ist, zeigt die Schieflage in der deutschen Rechtslogik.

    Zum Vergleich: In den USA würden Täter dieser Art mit weitaus härteren Konsequenzen rechnen müssen – von langen Haftstrafen über Einreiseverbote bis zur Registrierung als Sexualstraftäter. Dort käme niemand auf die Idee, solch ein „Rückkehrrecht“ einzufordern – und noch weniger, es ernsthaft zu prüfen.

    Wer schwere Gewaltverbrechen begeht, verwirkt das Recht auf Aufenthalt. Permanenter Ausschluss aus der Gesellschaft muss die klare Konsequenz sein – nicht Rücksichtnahme auf Täter-Interessen. Das sind wir den Opfern schuldig. Und unserer Sicherheit.