Wieder ein Stück weniger Demokratie in Deutschland.
Am 28. Juli 2025 kam es im Kreistag Heilbronn zu einem offenen Bruch demokratischer Gepflogenheiten.
Die AfD-Fraktion hatte – entsprechend der Sitzverteilung nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren – 7 Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart vorgeschlagen.
1. Ablauf
- Bereits im Verwaltungsausschuss (14. Juli 2025) beantragte die CDU, die AfD-Liste separat abzustimmen und abzulehnen.
- SPD und CDU erneuerten im Kreistag ihre vermeintlichen Verfassungsbedenken, die AfD-Fraktion sprach von einem undemokratischen Affront.
- Die ÖDP warnte davor, mit willkürlichen Ausschlüssen Politik zu machen – Extremismus müsse durch Fakten und gute Regierungsarbeit, nicht durch Verbote bekämpft werden.
Trotzdem stimmte die Mehrheit aus CDU, SPD, Freien Wählern, FDP und Grünen – die wir als Einheitspartei bezeichnen – gegen die Aufnahme unserer Liste.
2. Das Ergebnis
- AfD-Liste (7 Personen): Abgelehnt
- Listen der übrigen Fraktionen: Angenommen
- Nachtrag mit 7 weiteren Kandidaten (aus verschiedenen Fraktionen): Angenommen
Eine geheime Wahl fand nicht statt, da es sich um Listen handelte und diese als Gesamtheit abgestimmt wurden.
Damit liegt nun eine Vorschlagsliste vor, die den gesetzlich zustehenden AfD-Anteil ignoriert.
Die Vorgaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart, eine vollständige Liste aufzustellen, scheinen unseren Kreistag nicht zu interessieren.
3. Politische und rechtliche Bewertung
- Wählerstimmen werden ignoriert, der Rechtsstaat nach Belieben gebogen.
- Eine willkürliche Ausgrenzung einer gewählten Fraktion verletzt den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und das Parteienprivileg (Art. 21 GG).
- Wir werden diesen Vorgang rechtlich prüfen lassen.
Die AfD-Fraktion steht für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und faire Behandlung aller gewählten Mandate.