Regionalverband legt Windenergieflächen fest – AfD-Fraktion stimmt gegen Teilfortschreibung
87 neue Vorranggebiete beschlossen – weitere Flächen in Prüfung – Schutzbestimmungen für Regionale Grünzüge geändert
In der Regionalverbandsversammlung am 2. Oktober 2026 in Pfedelbach wurden weitreichende Entscheidungen zur künftigen Windenergieplanung in der Region Heilbronn-Franken getroffen. Mit dem Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie II hat die Verbandsversammlung 87 neue Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Zusammen mit den bereits bestehenden Gebieten umfasst die Planung nun 10.090 Hektar beziehungsweise 2,12 Prozent der Regionsfläche. Das gesetzlich vorgegebene Mindestziel von 1,8 Prozent wird damit überschritten. Die beschlossene Teilfortschreibung wird nun dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Prüfung vorgelegt. Sofern keine rechtlichen Einwendungen erhoben werden, soll sie Anfang 2027 rechtsverbindlich werden. Damit soll künftig die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der regionalen Vorranggebiete und kommunalen Windenergiegebiete grundsätzlich erschwert werden.
Weitere Flächen bleiben in der Prüfung
Mit dem Satzungsbeschluss ist die regionale Windenergieplanung allerdings noch nicht abgeschlossen. Im sogenannten Annexverfahren Windenergie IIa werden weitere 17 zunächst zurückgestellte Gebiete erneut untersucht. Zusätzlich wurde ein Verfahren zur Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete eingeleitet, das spätere Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erleichtern und verkürzen soll. Damit bleibt offen, wie viele weitere Flächen künftig noch für die Windenergienutzung ausgewiesen werden könnten. Hinzu kommt, dass auch Städte und Gemeinden eigene Windenergiegebiete ausweisen können. Die bereits erreichten 2,12 Prozent der Regionsfläche stellen somit keine Obergrenze dar.
AfD-Fraktion lehnt die Teilfortschreibung ab
Die AfD-Fraktion hat gegen die Teilfortschreibung Windenergie II gestimmt. Wir wollen nicht, dass unsere Wälder und Landschaften durch immer mehr Windenergieanlagen verschandelt werden. Unsere Wälder sind wichtige Naherholungsgebiete, natürliche Wasserspeicher und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Wir lehnen es ab, dass künftig auf immer mehr Höhenzügen ganze Gruppen von Windrädern das Landschaftsbild prägen. Hinzu kommen die erheblichen Eingriffe, die mit dem Bau solcher Anlagen verbunden sind. Für Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrtsstraßen und Kabeltrassen müssen Flächen gerodet, Böden verdichtet und teilweise versiegelt werden. Gerade in Zeiten zunehmender Trockenheit halten wir solche Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt unserer Wälder für besonders bedenklich. Auch mögliche Umweltbelastungen während der Bauphase dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Der Einsatz schwerer Maschinen, der Umgang mit Betriebsstoffen und Baumaterialien sowie mögliche Unfälle bergen Risiken für Boden und Grundwasser. Für uns stellt sich deshalb auch die Frage, wie die Baustellen tatsächlich überwacht werden und wer die Einhaltung der Umweltauflagen vor Ort kontrolliert.
Besonders bedenklich: Änderung der Schutzbestimmungen für Regionale Grünzüge
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt unserer Fraktion ist die beschlossene Änderung des Plansatzes 3.1.1 zu den Regionalen Grünzügen. Bislang waren regionalbedeutsame Windkraftanlagen in diesen Grünzügen nur ausnahmsweise und unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Dabei waren unter anderem die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Erholungsfunktion sowie des Orts- und Landschaftsbildes ausdrücklich zu berücksichtigen. Auch die Frage nach freiraumschonenderen Alternativen und einer möglichen Überlastung einzelner Teilräume spielte eine Rolle. Diese besonderen Voraussetzungen entfallen nun. Die neue Regelung lautet lediglich:
„Regionalbedeutsame Windkraftanlagen sind in Regionalen Grünzügen zulässig.“
Wir halten diese Änderung für äußerst kritisch. Die Regionalen Grünzüge bleiben zwar als solche bestehen, die bisher ausdrücklich festgelegten besonderen Schutzvoraussetzungen für Windenergieanlagen werden jedoch gestrichen. Wenn bestehende Schutzregelungen zugunsten der Windenergieplanung zurückgenommen werden, stellt sich für uns die grundsätzliche Frage, welchen Stellenwert Umwelt- und Naturschutz bei solchen Entscheidungen tatsächlich noch besitzen.
Zwei parlamentarische Anfragen an die Landesregierung vorbereitet
Die zahlreichen offenen Fragen haben wir inzwischen aufgegriffen und zwei parlamentarische Anfragen für die AfD-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg vorbereitet. Die erste Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Wald, Boden und Wasserhaushalt, der Kontrolle möglicher Umweltbelastungen, dem Rückbau sowie der Änderung der Schutzbestimmungen für Regionale Grünzüge. Die zweite Anfrage beschäftigt sich mit der regionalen und kommunalen Ausweisung zusätzlicher Windenergieflächen, den Folgen der beschleunigten Planungsverfahren und der Frage, welchen tatsächlichen Umfang die für Windenergie vorgesehenen Flächen in Baden-Württemberg am Ende erreichen können.
Für die AfD-Fraktion steht fest: Der Schutz unserer Wälder, Böden und natürlichen Lebensgrundlagen darf nicht immer weiter hinter die Flächenziele der Windenergieplanung zurücktreten.
Aus diesen Gründen haben wir der Teilfortschreibung Windenergie II in der Regionalverbandsversammlung nicht zugestimmt.
