Im Kreistag des Landkreises Heilbronn wurde im Sommer 2025 ein Antrag der CDU gestellt, die gesamte Vorschlagsliste der AfD für ehrenamtliche Verwaltungsrichter zu streichen. Es ging dabei nicht um einzelne Bewerber – es ging um politische Ausgrenzung. Und das, obwohl der Kreistag eigentlich verpflichtet ist, jede vorgeschlagene Person einzeln zu bewerten und sachlich zu prüfen.
Unsere Fraktion entschloss sich, dagegen nicht einfach stillzuhalten – und reichte Klage ein.
Ich war in diesem Verfahren persönlich als Antragsteller mit aufgeführt, neben der gesamten Fraktion. Und: Wir bekamen Recht.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte, dass die Ablehnung rechtswidrig und willkürlich war. Ein Ergebnis, das über den Einzelfall hinausweist.
⚖️ Der Sachverhalt: 2/3-Mehrheit statt Rechtsstaat?
Im Zuge der turnusmäßigen Neubesetzung der ehrenamtlichen Richterstellen am Verwaltungsgericht Stuttgart reichte unsere Fraktion – wie gesetzlich vorgesehen – eine Vorschlagsliste ein.
Im Kreistag wurde daraufhin ein Antrag gestellt, die gesamte Liste pauschal abzulehnen. Der Kreistag kann zwar mit einer Zweidrittelmehrheit Personen ablehnen – aber nicht ohne triftige Begründung und schon gar nicht pauschal nach Parteizugehörigkeit.
Genau das ist hier passiert. Und genau das wurde vom Gericht als willkürlich und rechtswidrig erkannt.
📄 Die Klage: VG Stuttgart 5 K 8212/25
Die AfD-Fraktion im Kreistag Heilbronn klagte – und ich war als zweiter Antragsteller persönlich im Verfahren benannt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab uns in einem Beschluss vom 12. September 2025 recht:
„Die Ablehnung der Vorschlagsliste […] war rechtswidrig. […] Eine pauschale Ablehnung ohne individuelle Prüfung verstößt gegen die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit der Parteien.“
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Az. 5 K 8212/25)
Besonders deutlich wird das im Beschluss selbst. Dort bin ich namentlich als Antragsteller aufgeführt – ein gerichtlicher Beleg für die politische Dimension des Vorgangs.
🗞️ Öffentlichkeit ohne Namen – aber mit Wirkung
Der Fall fand bundesweit Beachtung:
Die Welt, die Stuttgarter Zeitung, Apollo-News und juristische Portale berichteten ausführlich.
In der medialen Berichterstattung wurde mein Name nicht genannt – was nicht verwundert: Es ging vordergründig um die Partei, nicht um Personen.
Doch in der offiziellen Entscheidung bin ich als Kläger benannt – und das zählt.
🧭 Fazit: Kein Mandat für politische Säuberung
Dieser Fall zeigt, wie politische Mehrheiten versuchen, demokratische Verfahren zweckzuentfremden, um unliebsame Stimmen systematisch auszuschließen.
Der Kreistag ist kein Ort für politische Säuberungen – sondern verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten, auch wenn es politisch nicht gefällt.
Was viele nicht wissen:
Dieses Vorgehen betrifft nicht nur Heilbronn. In vielen Landkreisen und Kommunen in Baden-Württemberg wird versucht, AfD-Kandidaten pauschal von ehrenamtlichen Funktionen auszuschließen – obwohl das rechtswidrig ist.
Dass wir dagegen erfolgreich geklagt haben, ist ein Signal an alle politischen Ebenen:
Demokratie funktioniert nur, wenn auch Andersdenkende rechtsstaatlich gleich behandelt werden.
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