Im Dunkeln verdurstet ? – Heilbronn regelt das Licht
Heilbronn hat keine Probleme mehr. Anders lässt sich nicht erklären, warum die Verwaltung mit Hochdruck an einem Licht-Masterplan arbeitet. Keine Sorge: Es geht nicht um Aufklärung im übertragenen Sinn – sondern um echtes Licht. In Watt, Lux und Kelvin bemessen. Und wer leuchtet wann wie lange wo und warum?
Denn laut Naturschutzgesetz ist nächtliche Fassadenbeleuchtung jetzt eine ernstzunehmende Umweltbedrohung. Seit 2023 darf zwischen April und September kaum noch etwas dauerhaft strahlen – nicht Kirchen, nicht private Gebäude, nicht mal Schaufenster. Auch nicht für’s Ambiente. Und bald womöglich: auch nicht mehr für die Orientierung.
Was uns zur zentralen Frage führt:
Was ist eigentlich mit dem Trinkwasserbrunnen?
Steht der noch beleuchtet da? Oder wird er nachts aus Rücksicht auf die Motten abgedunkelt – mit der Folge, dass durstige Passanten nun im Halbdunkel nach dem Hahn tasten müssen? Droht uns etwa der erste Fall von Lichtmangel-bedingtem Verdursten in der Innenstadt?
Und da stellt sich unweigerlich die nächste Frage:
Haben wenigstens die Drogendealer am Marktplatz noch genug Licht?
Wäre ja ein Desaster, wenn ausgerechnet die ihre Geschäfte im Dunkeln nicht mehr ordnungsgemäß abwickeln könnten. Vielleicht hilft ihnen eine solarbetriebene Notfalllaterne mit Warmtonfilter und Bewegungsmelder?
Natürlich ist all das überzeichnet. Aber genau das ist der Punkt:
Ein Plan, der auf der Suche nach ökologischer Balance sogar Schaufenster und Kirchenbeleuchtung ins Visier nimmt, sollte vorher prüfen, wo eigentlich noch realer Handlungsbedarf besteht. Denn solange Dealer unter Laternen gedeihen, während Bürger im Dunkeln Wasser suchen, ist vielleicht nicht das Licht das Problem, sondern der Fokus.
Was bleibt, ist das gute Gefühl, dass wenigstens irgendetwas strahlt:
Der Verwaltungswille, alles zu regeln, was nicht akut brennt.